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   OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10   

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https://dejure.org/2011,13634
OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10 (https://dejure.org/2011,13634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2011 - 4 LA 291/10 (https://dejure.org/2011,13634)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2011 - 4 LA 291/10 (https://dejure.org/2011,13634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung: Bemessung der Mindestförderungszeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kein Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zum Ende der Mindestförderungszeit; Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei Abschluss des ersten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses zum Ende der Mindestförderungszeit; Förderungsanspruch für die Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG bei Abschluss des ersten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1050
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Zum Regelungsgehalt des § 7 Abs. 1 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. Februar 1994 (- 11 C 55/92 -, BVerwGE 95, 138) Folgendes ausgeführt:.

    Dem eingangs zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1994 (- 11 C 55/92 -, BVerwGE 95, 138) ist zu entnehmen, dass es dafür, wie lange der Auszubildende bereits in förderungsfähiger berufsbildender Ausbildung verbracht hat, nicht maßgebend ist, auf welche Dauer die Ausbildung nach den dafür geltenden Bestimmungen in der Regel angelegt ist.

  • BVerwG, 14.04.1983 - 5 C 104.80

    Endgültiges Nichtbestehen einer Vorprüfung und einer Zwischenprüfung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Ob eine zusätzliche Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG oder schon als weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG anzusehen ist, hängt somit davon ab, nach welcher Dauer die vorangegangene Ausbildung durch den Erwerb der beruflichen Qualifikation oder - unabhängig von der subjektiven Entscheidung des Auszubildenden - durch das endgültige Nichtbestehen einer Prüfung beendet worden ist (vgl. BVerwGE 67, 104 ).

    Andererseits werden auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwG 67, 104 ; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - ).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Demzufolge ist nach § 7 Abs. 1 BAföG ein Förderungsanspruch nicht nur für e i n e Ausbildung - die Erstausbildung im engeren Sinne -, sondern darüber hinaus auch für eine zusätzliche Ausbildung dann gegeben, wenn durch die erste Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (BVerwGE 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 28 S. 42, 44).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 74.84

    Berufsbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Berufsqualifizierung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Andererseits werden auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwG 67, 104 ; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - ).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 9.83

    Leistungen nach dem Bundesaubildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Besuch einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Für die Beurteilung, w a n n der Auszubildende einen solchen Abschluß erreicht hat, ist das jeweilige Ausbildungs- und Prüfungsrecht maßgebend (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 5 C 9.83 - ).
  • BVerwG, 08.12.1993 - 11 C 27.92

    Einordnung einer Ausbildung an einer Berufsakademie als schulische Ausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 8. Dezember 1993 (- 11 C 27.92 -, Buchholz 336.36 § 7 BAföG Nr. 109) ausgeführt, dass der Förderungsgrundanspruch nicht nur dann erschöpft ist, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss nach dem Ende der Mindestförderungszeit des § 7 Abs. 1 BAföG erreicht worden ist, sondern auch dann, wenn dieser Abschluss zum Ende der drei Schul- oder Studienjahre erzielt worden ist.
  • BVerwG, 06.12.1984 - 5 C 125.81

    Förderung mehrerer weiterer Ausbildungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Andererseits werden auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 BAföG alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geführt haben oder nicht (vgl. BVerwG 67, 104 ; BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1984 - BVerwG 5 C 125.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 74.84 - ).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 90.80

    Ausbildungsförderung - Ablehnung des Antrags - Abschluss berufsqualifizierender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 4 LA 291/10
    Demzufolge ist nach § 7 Abs. 1 BAföG ein Förderungsanspruch nicht nur für e i n e Ausbildung - die Erstausbildung im engeren Sinne -, sondern darüber hinaus auch für eine zusätzliche Ausbildung dann gegeben, wenn durch die erste Ausbildung der zeitliche Mindestumfang für die berufsbildende Ausbildung von drei Schul- oder Studienjahren noch nicht ausgeschöpft worden ist (BVerwGE 61, 342 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 28 S. 42, 44).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

    Auf die Mindestförderungszeit im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG werden alle Zeiten einer förderungsfähigen berufsbildenden Ausbildung angerechnet, unabhängig davon, ob sie zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt haben (BVerwG, Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 55.92 - Senatsbeschl. v. 27.4.2011 - 4 LA 291/10 -) oder ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (BVerwG, Urt. v. 17.3.1981 - 5 C 27.81 - ferner Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 7).
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